Wie sieht es mit der Förderung des Kriegsstraßenumbaus aus?

14. August 2016

„Bisher ging die Verwaltung immer davon aus, dass ein „Plan B“ nicht erforderlich ist“, so Wenzel, “weil man der „Hoffnung“ war, dass der Kriegsstraßenumbau doch noch nach „GVFG“ gefördert werden könnte und die Wirtschaftlichkeit für das Gesamtprojekt nach wie vor gegeben sei.“
 
Eine Entscheidung ist aber bis Dato noch nicht gefallen! Im Gegenteil, denn gegen den Umbau der Kriegsstraße, der  2. Komponente der Kombilösung hat der Bundesrechnungshof Einwände erhoben. Laut Medienberichten prüft das Bundesverkehrsministerium seit längerem die Wirtschaftlichkeit der Kombilösung und wollte bis Ende Juni (2016) eine Entscheidung treffen.
 
Da diese noch nicht gefallen ist, haken die Freien Wähler in einer aktuellen Anfrage nach und verweisen auf ein Schreiben des Bundesrechnungshof, vom 10.04.2015 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass Stadtrat Wenzel vorliegt und aus dem zu entnehmen ist: „Die bisherigen, vorläufigen Prüfungsergebnisse des Bundesrechungshofes sowie die mit dem Vorhaben zusammenhängenden, jetzt anstehenden Entscheidungen veranlassen den Bundesrechnungshof zu der Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens Stadtbahn Karlsruhe, Innenstadterschließung nicht mehr gegeben sein dürfte. Ohne einen aktualisierten positiven Nachweis der Wirtschaftlichkeit wären dem Vorhaben die Fördervoraussetzungen entzogen.“
 
„Bisher ist dem Gemeinderat nicht bekannt gegeben wurden, ob zwischenzeitlich dieser Nachweis erbracht wurde und wann?“ gibt Wenzel zu bedenken und fragt sich, „welche Auswirkungen hätte eine erneute Ablehnung?“
 
Gerade im Rückblick auf den Bürgerentscheid zur Kombilösung in Jahr 2002, wurden den Bürgerinnen und Bürgern sehr konkrete Zahlen und Förderzusagen für das Gesamtprojekt Kombilösung einschließlich der 2. Komponente dem Kriegsstraßenumbau, durch den damaligen Oberbürgermeister Heinz Fenrich präsentiert. Heute muss man sich fragen, so Wenzel, „lag zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein Antrag auf GVFG-Mittel und dessen Zusage vor?“ Berechtige Zweifel sind auf Grund der aktuellen Äußerungen des Bundesrechnungshofes angebracht, denn im „Zuwendungsbescheid, vom 15.12.2008 war bereits damals zu entnehmen: „Aufgrund der Ausführungen im Prüfbericht der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg vom 01.08.2008, Seite 30/31, sowie der „Ergänzenden Untersuchung mit Variantenvergleich zu verkehrlichen Notwendigkeit der Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 20.05.2008 und anderer Untersuchungen sollte zum gegebenen Zeitpunkt in zeitlicher Nähe zum Baubeginn der Kriegsstraße – etwa 2014 – geprüft werden, ob nicht doch eine oberirdische Lösung für Individual- und öffentlichen Personennahverkehr bei Verzicht auf den Straßentunnel in der Kriegsstraße möglich ist…“

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