Vorschlagsrecht für Dezernenten im Gemeinderat

9. März 2016

Die Antwort gibt die Gemeindeordnung. Und zwar in § 50 Abs. 2 Satz 3. Dort heißt es, die Parteien und Wählervereinigungen SOLLEN gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden.
Wer hat dieses Vorschlagsrecht also? Antwort: Parteien und Wählervereinigungen; von Fraktionen ist hier nicht die Rede. Auch ein Zusammenschluss von Gemeinderäten kann das. Und ein Zusammenschluss im Sinne dieser Vorschrift wäre ein gemeinsamer Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Wählervereinigungen von FDP, GfK, Freie Wähler und einem Einzelstadtrat im Karlsruher Gemeinderat, der sieben Mitglieder umfasst. Der Vorschlag eines solchen Zusammenschlusses soll nach dem Verhältnis seiner Sitze, also in der Stärke seiner Mitglieder, berücksichtigt werden.

Der Zusammenschluss von FDP, GfK, Freie Wähler und Herrn Schmitt ist nicht etwa ein Kunstgebilde, vielmehr ist dieser Zusammenschluss als Zählgemeinschaft bereits ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze in Ausschüssen und Gesellschaften der Stadt gewesen. Und mit dieser Einflussgröße wird auch bei der Bürgermeisterwahl zu rechnen sein.

Zählen wir einmal, ebenfalls nach der Gemeindeordnung und dem Kommunalwahlgesetz, wobei die Auszählung nicht mehr nach D’Hondt, sondern nach Sainte-Lague erfolgt, d.h. der Teiler ist nicht 1,2,3 usw., sondern 1, 3, 5 usw. (§25, Abs.1)

Daraus ergibt sich:

1. Dezernentenstelle CDU 13:1 = 13
2. Dezernentenstelle SPD 10: 1 = 10
3. Dezernentenstelle GRÜ 9:1 = 9
4. Dezernentenstelle FDPu.a. 7:1 = 7
5. Dezernentenstelle KULT 5:1 = 5

Und erst dann wieder:
6. Dezernentenstelle CDU 13: 3 = 4.33

Ja, es ist tatsächlich so, dass der CDU kein zweiter Bürgermeister mehr zusteht.

Die derzeitige Besetzung der Bürgermeisterbank entspricht nicht dem, was die Gemeindeordnung vorgibt und, das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung des Dezernat 6 steht der Zählgemeinschaft aus FDP, GfK, Freie Wähler und einem Einzelstadtrat zu.

Im Interesse der Bürgerschaft ist es völlig richtig, dass die Gemeindeordnung einerseits eine möglichst breite Vertretung der gewählten Gemeinderäte auf der Bürgermeisterbank vorschreibt. Die BNN haben damit argumentiert, auf der Bürgermeisterbank wären zwei Drittel des Gemeinderats repräsentiert, wenn die SPD in Nachfolge von Michael Obert (Zählgemeinschaft) nun einen zweiten Dezernenten bekäme. Das ist zwar richtig, aber denken wir einmal dieses Argument fort: Wie also wäre es, wenn Michael Obert Bürgermeister bleibt? Er repräsentiert eine Zählgemeinschaft mit sieben Gemeinderäten. Auf der Bürgermeisterbank finden sich also Vertreter von insgesamt 39 der 48 Gemeinderäte wieder. Das macht mehr als 80 %. Gibt das den Wählerwillen nicht noch ein Stückchen mehr wieder? Und noch einen Gedanken weiter, der dann auch beweist, dass die Gemeindeordnung mit ihrer Vorgabe zu Vorschlagsrecht und Auszählsystem im Sinne dieses „demokratischen“ Arguments völlig richtig liegt: Würde man die Bürgermeisterbank so besetzen, wie sie nach der o.a. Berechnung nach Vorgabe des Gesetzes besetzt sein sollte, so wären über 92 % der Mitglieder des Gemeinderats auch auf der Dezernentenbank vertreten.

Alle diese Argumente untermauern den Anspruch der Zählgemeinschaft auf einen Platz auf der Dezernentenbank.

Unterzeichnet von:
Tom Høyem, Thomas H. Hock und Karl-Heinz Jooß (FDP)
Jürgen Wenzel (FW)
Stefan Schmitt (parteilos)
Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK)

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