Verträge sind einzuhalten!

1. Juni 2015

Hätte man bereits im Jahre 2004 realistisch kalkuliert und die jährlichen Baukostensteigerungen mit eingerechnet käme man bis 2019 auf einen Betrag von knapp unter einer Milliarde Euro. Der Steuerzahler darf nicht unbegrenzt für die Fehlkalkulationen der Stadt Karlsruhe in Haftung genommen werden. Der Bund und das Land Baden-Württemberg werden verlässlich auf Basis der Ihnen vorliegenden Zahlen Ihren Anteil zur Finanzierung der Kombilösung beitragen.

Noch am 24.4.2015 begrüßte Marvi in einer Pressemitteilung die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes die die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth als unnötig bezeichnet und jetzt eine Drehung um 180 Grad. Marvi hat hier die Arbeit des Bundesrechnungshofes über die Maßen gelobt.

Zitat aus dem Förderbescheid.: „Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr besteht, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Kosten-Nutzen-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden (Hinweis auf Ziffer 2.4 dieses Bescheids).[…]
2.4 Sollten die bei der Prüfung des Antrages festgestellten Kosten überschritten werden oder wird eine erforderlich, ist unverzüglich ein Ergänzungsantrag mit den für seine Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Rainer Maier

Leserbrief erschien in ähnlicher Form in den BNN

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