Stellungnahme zur Sanierung des Badischen Staatstheaters

16. Mai 2021

Der Vorlage der Stadt, einfach weiterzubauen, können wir nicht zustimmen, da schon 2020 für uns der Worst-Case bei 320 Mio. Euro als Obergrenze feststand.

2014 gab der Gemeinderat 125 Mio. als Gesamtbaukosten und Kostenobergrenze frei um die Sanierung des Badischen Staatstheaters auszuschreiben. Schon 2015 vermehrten sich Hinweise, dass diese Grenze nicht zu halten ist. Die Stadträte der damaligen GfK, jetzt FÜR Karlsruhe, hakten deswegen schon im Herbst 2015 nach. Die Antwort der Stadt lautete damals, dass die angesetzte Summe verbindlich sei, und genug getan werde um die Kosten zu kontrollieren. Auch 2016 fragten die Stadträte Kalmbach und Mossuto mit zwei Anfragen zu den Kosten am Staatstheater kritisch nach und forderten allgemein mehr Transparenz am Staatstheater. Im Sommer 2017 kam es dann mit einer neuen Vorplanung plötzlich zu einen Kostensprung auf 320 Mio. Euro. Begründet wurden diese mit den nun feststehenden Vollkosten, inklusive Theaterplatz und Ausstattung. Kurz darauf fragte FÜR Karlsruhe in einer Anfrage nach Einsparsummen und Potentialen um die Kosten zu senken. Auch gemeinsam mit Freien Wählern und der FDP wurde ein Vorstoß nach Bürgerbeteiligung in den Gemeinderat eingebracht. In Gesprächen wurden von der Verwaltung damals einige Potentiale benannt, „die sich aber schnell in Luft auflösten“, heißt es aus der Fraktion. Im Januar 2020 forderte die neue Fraktion aus Freien Wählern und FÜR Karlsruhe dann erneut einen Kostendeckel, der ja offiziell schon 2014 bestanden hätte, für den Worst-Case-Fall von 320 Mio., Der Antrag wurde in den Fachausschuss verweisen, aber nicht abgestimmt. Im Laufe des Jahres wurde dann die neue Summe von 500 Mio. Euro bekannt. Begründet wurde dies mit dem neuen Baupreisindex und der höheren Risikosumme von 25 % – aber ohne den Theaterplatz. „Ein Schock, bei dem man schon aufhören hätte müssen!“, erklärt der Fraktionsgeschäftsführer. Die Fraktion bring deswegen eine neue Anfrage zu den Kosten der Sanierung und der Möglichkeit eines Baustopps ein. Im Frühjahr 2021 beantragt sie dann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die tatsächlich aufgenommen wurde.

Diese Ergebnisse sind diese Woche bekannt geworden. Wir bewerten die Prüfung unvollständig und teilweise auch als falsch und werden diese Beschlussvorlage ablehnen und den Oberbürgermeister bitten eine abstimmungsfähige Unterlage zum späteren Zeitpunkt erneut vorzulegen. Stadt und Land scheinen Fakten schaffen zu wollen und legen dem Gemeinderat eine Vorlage zum „weiter so“ vor. Diesem können wir so nicht zustimmen und sind diesmal nicht alleine dieser Meinung.

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