Stadt muss Zusammenarbeit mit der Ditib überprüfen

9. September 2016

Die Ditib in Deutschland, eine Unterorganisation der  türkischen Religionsbehörde, hat sich geweigert, sich von dieser Veröffentlichung zu distanzieren. Damit hat sich die Ditib endgültig als Gesprächspartner für den Bau von Moscheen disqualifiziert – und das auch in Karlsruhe.

Als quasi staatliche Organisation ist die Ditib der verlängerte Arm der Regierung Erdogan in Deutschland – daran gibt es nach Ansicht der Unterzeichner keinen Zweifel. Und als eine staatliche Organisation scheidet die Ditib auch schon aus diesem Grund als Gesprächspartner und Bauherr für die Errichtung von Moscheen in Deutschland aus.

Denn nach deutschem Recht sind Staat und Religionsgemeinschaften getrennt. Im § 140 Artikel 137 Abs. 3 unseres Grundgesetzes steht es ganz deutlich: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“

Das heißt, in Deutschland können als Bauherr von Moscheen nur Religionsgemeinschaften auftreten, wie die Gemeinschaft der Alaviten, der Schiiten oder beispielsweise der Sunniten. Aber nicht eine Organisation der Türkischen Regierung.

Deshalb lehnen wir es ab, dass in Karlsruhe für die Ditib eine Ausnahme gemacht wird, die den Prinzipien unseres Grundgesetzes widerspricht und fordern eine Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Ditib.

Stefan Schmitt – Stadrat (parteilos)

Lars Dragmanli – Vorsitzender Freie Wähler Karlsruhe

Jürgen Wenzel – Stadtrat

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