Die Stadt hatte die laufenden Prüfverfahren jedoch nicht berücksichtigt, obwohl ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Zinshöhe angebracht waren. Denn der Zinssatz auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen beträgt seit Jahrzehnten unverändert 6 % und wurde trotz einer jahrelangen Niedrigzinsphase nicht angepasst.
Verfassungsrechtliche Zweifel sind aufgekommen und haben sich bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht sieht Verzinsung von jährlich 6 % (ab 2014) als verfassungswidrig an. Nun wird der Zinssatz vom Verfassungsgericht gekippt.
Trotz Warnungen der Fraktion hatte die Stadtverwaltung nicht auf die laufenden Prüfverfahren reagiert: Das bedeutete einen großen Mehraufwand für die lokalen Unternehmen, die regelmäßig Widerspruch gegen die Gewerbesteuerbescheide einlegen mussten, um die Steuerbescheide offen zu halten.
Unnötig, findet die Fraktion: „Wir mussten natürlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs abwarten, um die Situation dann neu zu bewerten. Lange war es nicht gesichert, ob es beim aktuellen Zinssatz bleibt. Der Wartezustand hat sich für unsere Unternehmen allerdings zur Tortur entwickelt: Während andere Städte die Steuerbescheide in vollem Umfang aussetzten, ließ die Verwaltung in Karlsruhe die Unternehmen weiter regelmäßig Widerspruch einlegen.“, analysiert Stadträtin Petra Lorenz.
Nun muss die Verwaltung einen Mehraufwand betreiben, um die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren: Wer zu viel Zinsen gezahlt hat, bekommt sein Geld zurück. Wer von Steuererstattungen mit großzügiger Verzinsung profitiert hat, muss nun möglicherweise Geld zurückzahlen.
Diese reaktive Arbeit bleibt jetzt an der städtischen Verwaltung hängen, die nicht auf die sich anbahnende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagieren wollte. Alles in allem ein unnötiger Aufwand für Verwaltung und Unternehmen der Stadt, weil nicht schnell genug reagiert worden ist.