Interfraktionelle Resolution „Korridorstudie Mittelrhein“

28. Mai 2015

2. Der Gemeinderat fordert von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Deutschen Bahn AG ein offenes und transparentes Verfahren mit der Stadt Karlsruhe sowie allen weiteren betroffenen Gemeinden bezüglich des zukünftigen Ausbaus des Personen- und Schienengüterverkehrs zu gewährleisten. Karlsruhe ist betroffen durch die in der Korridorstudie Mittelrhein enthaltenen Maßnahmen: – „ABS Molzau – Graben-Neudorf – Karlsruhe“ – „dreigleisiger Ausbau zwischen Karlsruhe und Durmersheim“ – „Kurve Dammerstock (Verbindung zwischen Wörth und Rastatt)“
3. Ein innerörtlicher viergleisiger Ausbau der Eisenbahntrasse Molzau – Graben-Neudorf – Karlsruhe für die Aufnahme von zusätzlichen Kapazitäten für den Schienengüterverkehr wird in Karlsruhe-Hagsfeld, Karlsruhe-Rintheim und dem weiteren Karlsruher Stadtgebiet ohne eine ausführliche Prüfung und Abwägung von möglichen großräumigen Alternativrouten und der Prüfung einer Tunnellösung abgelehnt. Bereits heute grenzt die Wohnbebauung unmittelbar an die Gleise der Deutschen Bahn und S-Bahn. Eine mögliche Erweiterung der bereits bestehenden Gleise ist daher aus städtebaulicher Sicht nicht möglich.
4. Auch bei Planungen eines „dreigleisigen Ausbaus zwischen Karlsruhe und Durmersheim“ sowie für einen Ausbau der „Dammerstocker Kurve“ ist die Stadt Karlsruhe frühzeitig zu informieren bzw. zu beteiligen, die Auswirkungen darzustellen und abzuwägen.
5. Ein Ausbau der innerörtlich bestehenden Bahnstrecken auf Karlsruher Gemarkung würde dem Ziel der Bundesregierung widersprechen, die Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnlärm zu entlasten. Mit Blick auf die zu erwartenden (Lärm-) Belastungen gilt es, umfassende Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Menschen zu ergreifen. Nur so kann die Akzeptanz in der Bevölkerung gesichert werden.
6. Der geplante Ausbau der Eisenbahngleise darf nicht zu Lasten unseres erfolgreichen Nahverkehrsmodells umgesetzt werden. Für den S-Bahnverkehr dürfen sich gegenüber der heutigen Situation keine Verschlechterungen ergeben.
7. Ebenso sind den dort Wohnenden zusätzliche Belastungen durch eine Vermehrung des Güterverkehrs auf den bestehenden Trassen nicht zuzumuten.

 

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