Nun ist es aber Tatsache, dass die Verwaltung bestimmt, welche Eingriffe in das Stadtbild „unerheblich“ oder nicht „unerheblich“ sind. Dieser Ermessensspielraum gehört aber in erster Linie in die Kompetenz des Ortschaftsrates und des Bauausschusses und nicht in die Hände der Verwaltung, so Müller weiter.
Freie Wähler Stadt- und Ortschaftsrat Jürgen Wenzel, macht deutlich: „Sicherlich kann einem Eigentümer nicht abverlangt werden, eine absolut unwirtschaftliche Sanierung eines historischen Gebäudes durchzuführen. In diesem Fall ist einem Neubau im alten Stil, wie beim Verwaltungsgebäude der Volksbank in der Pfinztalstraße erst jüngst vorbildlich geschehen, vertretbar. Aber beim Torwärterhaus handelt es sich um keine baufällige, abrissbedürftige Bausubstanz, wie ein Foto aus dem Jahr 1982 zeigt.
„Um weiterhin Irritationen zwischen dem Ortschaftsrat einerseits und dem Denkmalschutz und der Stadtverwaltung andererseits zu vermeiden, sollte endlich der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Altstadt Durlach“ von 2012 mit einer Erhaltungssatzung für die historische Bausubstanz umgesetzt werden,“ so Wenzel abschließend.
Da dieser Bebauungsplan bis jetzt noch nicht umgesetzt ist, besteht nach dem Baugesetzbuch die Möglichkeit, Baugesuche zurück zu halten. Die Freien Wähler im Durlacher Ortschaftsrat, fordern daher die Verwaltung auf, davon Gebrauch zu machen.