Wie uns nun bestätigt wurde, ist eine Selbstrettung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen nicht vorgesehen und „sicherheitstechnisch auch nicht möglich“. Diese Personengruppe ist auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Außerdem besteht das Restrisiko, dass im Falle eines brennenden Fahrzeugs im Tunnel „nicht in jedem Fall eine gesicherte Fluchtmöglichkeit gegeben ist“.
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