Ebenso sprechen sich die Antragstelle dafür aus, dass der „Gleisbauhof – Süd“ und der „Güterbahngleis Fautenbruchstraße“ als Prüfflächen für Gewerbe wieder in die Suchkulisse mit aufgenommen werden.
Grund für diesen Antrag ist, dass einige der von der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) als Prüffläche für Gewerbe empfohlene Flächen liegen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten liegen und wichtige Naherholungsflächen für die Karlsruher Bevölkerung sind oder eine wesentliche Funktion für das Karlsruher Stadtklima erfüllen.
Die aufgeführten Flächen sollen deshalb für eine Gewerbeflächenentwicklung nicht zur Verfügung stehen und sind aus der Prüfkulisse zu streichen. Dagegen sind die Flächen am „Gleisbauhof“ und am „Güterbahngleis“ langfristig für eine Gewerbeflächenentwicklung geeignet und sollten deshalb auch in Anbetracht des langfristigen FNP-Planungshorizontes in der Suchkulisse verbleiben. Dies spiegelt zu wesentlichen Teilen auch die Ergebnisse der Vorberatungen der gemeinderätlichen Fachausschüsse wider.
Die gemeinsam mit dem Nachbarschaftsverband bei der CIMA Beratung + Management GmbH in Auftrag gegebene Gewerbeflächenstudie und der sich daraus ergebende Flächenbedarf können nicht das alleinige Maß für eine zukunftsorientierte Fortschreibung des Flächennutzungsplans sein. Der ermittelte Gewerbeflächenbedarf muss mit anderen Belangen, insbesondere den Naherholungsbedürfnissen der Bevölkerung, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie dem Schutz des bereits stark vorbelasteten Stadtklimas in Karlsruhe abgewogen werden. Dadurch relativiert sich der Umfang neu auszuweisender Gewerbebiete in bzw. für Karlsruhe.