Leider wird immer wieder in den Medien behauptet, dieses Torwärterhaus sei kein Kulturdenkmal. Das ist falsch. Es steht, wie die gesamte Durlacher Altstadt nach dem „Gesetz zur Erhaltung von Kulturdenkmalen“ unter Denkmalschutz. Es ist eben leider nicht als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung eingestuft.
Ein Gestaltungsvorschlag von Architekt Mirco Felber zeigt, im Gegensatz zu der in den BNN veröffentlichten Rückansicht, welches Schmuckstück aus dem Torwärterhaus gemacht werden kann.
Die romantische Altstadt Durlachs ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor für Einzelhandel und Gastronomie. In Roppenheim wird versucht künstlich Heimeligkeit vorzutäuschen, in Durlach haben wir diese im Original.