„Allerdings handelt der Betreuer nicht immer im Interesse des Betreuten oder seiner Angehörigen. Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt auch die Betreuungsbehörde der Stadt Karlsruhe die vorsorgliche Abfassung einer ‚Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung’ “, so Jürgen Wenzel.
„Das sollte zu einem Zeitpunkt geschehen, zu dem man dazu noch geistig in der Lage ist. Hier bestimmt dann der Unterzeichner der Vollmacht selbst, wer im Betreuungsfall von Amts wegen als Betreuer einzusetzen ist. Damit vermeidet man, dass der Betreute oder seine Familie es plötzlich mit einer Person zu tun haben, die man gar nicht kennt“, so Stefan Schmitt abschließend.